Die Schweiz hat ein besseres Epidemiengesetz verdient Daher am 22. September 2013 ein NEIN!
Die Schweiz braucht ein Epidemiengesetz ohne Impfobligatorium, ohne Fi- chierung von Reisegewohnheit und Gesundheitszustand, ohne Betriebs- schliessungen und ohne Unterordnung unter die WHO.
Kein Gummigesetz, das alles offen lässt und trotzdem alles zulässt!
Das Gesetz ist voller unbestimmten Rechtsbegriffen, wie z.B. viele kann- Formulierungen oder ausserordentliche Lage. Aber auch Begriffe wie „Gefährdung der Gesundheit“ oder Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit“ wurden nicht defi- niert. Ein Gesetz, das dem Bund solche unkontrollierbaren Möglichkeiten in die Hand spielt, hat in einer direkten Demokratie nichts verloren.
Gesetzliche Grundlagen ja – aber kein „Katze im Sack“ Gesetz! Kein Impfobligatorium und Genabenteuer durch Bund und WHO!
• Das Impfobligatorium betrifft alle: „Gefährdete Bevölkerungsgruppen“ (Art. 6, Art. 21, 22), Kinder, alte Menschen, spezielle Berufsgruppen, schlichtweg alle (Art. 7) unter dem Aspekt „Förderung von Impfungen“ (Art. 21).
• Impfschäden dem Staat zu übertragen (Art. 64-69), ist eine verfehlte Begünsti- gung der Pharmaindustrie zu Lasten der Steuerzahler.
• Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Krankheitserregern birgt grosse Ge- fahr für unsere Gesundheit (Art. 27).
• Das WHO-Diktat (Art. 6), z.B. wie bei der Schweinegrippe, verletzt unsere Souve- ränität.
Impfempfehlung ja – aber keinen Zwang und keine Gesundheitsdiktatur durch Bund und WHO!
Keine Zwangsschliessung von Unternehmen!
Werden Anordnungen, die von der WHO über den Bund erlassen werden, nicht umge- setzt, dann können Unternehmen geschlossen oder Mitarbeiter, die sich den Anordnun- gen widersetzen, am Zutritt zu den Firmen gehindert werden.
Freiwillig ja – aber keine staatlichen Zwängeleien! NEIN zu DIESEM Epidemiengesetz
keine Gesundheitsdiktatur – kein Zentralismus!
Weitere Informationen: www.nein-zu-diesem-Epidemiengesetz.ch
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