Der HVS (Homöopathie-Verband Schweiz) gibt folgendes Communique heraus:
Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung führt bei der Bevölkerung zu Missverständnissen
An alle, die sich regelmässig oder gelegentlich alternativmedizinisch behandeln lassen!
Aufgrund zahlreicher Rückfragen im Anschluss an den Versand des Communiqués von
Bundesrat Didier Burkhalter finden Sie nachfolgend einige Informationen zur Abrechnung der Leistungen ab 2012.
Die geplante Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung führt oft zu Missverständnissen. Wichtig ist, dass allen Betroffenen der Unterschied zwischen der Abrechnung über die Grundversicherung (KVG), respektive über die Zusatzversicherung (VVG) klar ist:
Ab 2012 werden Behandlungen in den fünf Methoden Anthroposophie, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Neuraltherapie und Phytotherapie wieder über die Grundversicherung abgerechnet, sofern die Leistung von einem Arzt mit einem FMH-Fähigkeitsausweis
in der entsprechenden Methode erbracht wird. Schweizweit sind dies zurzeit – über alle fünf Methoden – ca. 1‘000 Ärztinnen und Ärzte.
Die allermeisten alternativmedizinischen Behandlungen in der Schweiz erfolgen jedoch über die nichtärztlichen Therapeuten. Solche Behandlungen werden wie bis anhin über die freiwilligen Zusatzversicherungen vergütet, unter der Voraussetzung, dass der Therapeut eine fundierte Ausbildung hat und entsprechend vom Versicherer anerkannt ist.
Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist auch weiterhin für alle Patientinnen und Patienten unerlässlich, welche die Behandlungen von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten von der Kasse vergütet haben möchten.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Adrian Schneider
Praxis für klassische Homöopathie in Bülach Adrian Schneider Kasernenstrasse 4 8180 Bülach Tel.: 044 860 00 02 adrian.schneider@similibus.ch www.similibus.ch
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